Über mich

  • Selbständige Tätigkeit seit 1998 unter Einhaltung der Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes §6, Ziffern 3 und 4*
  • Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin (IHK zu Düsseldorf)
  • Über 25 Jahre praktische Berufserfahrung unterschiedlicher Branchen und Betrieben in verschiedenen Größenordnungen
  • Vertraut mit marktrelevanter Buchhaltungs-Software (z.B. DATEV, AGENDA, Lexware, Sage KHK etc.)
  • Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h)
  • Stetige Teilnahme an Fortbildungsseminaren

* § 6 StBerG – Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

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