Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h)
Stetige Teilnahme an Fortbildungsseminaren
* § 6 StBerG – Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
Leistungen
Buchhalten / Kontieren
Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle gem. § 6 Abs. 3 und 4 StBerG
Unterstützung
Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
Belege / Unterlagen
Sortieren und Aufarbeiten von Belegen sowie Vollständigkeitsprüfung
Controlling
Controlling, Aussagekräftige Auswertungen, Aufarbeitung von Rückständen
Optimierung
Optimierung Ihrer Prozesse und Büroorganisation
Dienstleistungen
Weitere, kaufmännische Dienstleistungen auf Anfrage.
Referenzen / Partner
Profitieren Sie von unserem Netzwerk.
Anbei eine kleine Auswahl meiner langjährigen, beruflichen Partnerschaften.